Sie können das Formular auch als PDF herunterladen, ausdrucken und per Post einreichen. Wir empfehlen jedoch das Online-Formular – es ist schneller, einfacher und umweltfreundlicher. Blankoformular als PDF herunterladen

Grundstücksnutzungsvertrag

Glasfaser-Hausanschluss – digitale Einreichung

Schritt 1 von 5

1. Anschlussadresse

Es können nur Adressen aus der hinterlegten förderfähigen Adressliste gewählt werden.

2. Persönliche Angaben

Person 1

Sie können auch einen Ansprechpartner hinzufügen, z. B. den Bewohner des Objekts oder einen Nachbarn.

3. Gebäude

4. Einverständniserklärung & Unterschrift

Bei Auswahl dieser Option entfallen die Einwilligungsfelder. Ihre Adresse und Kontaktdaten werden dennoch erfasst.

Mit Unterzeichnung dieses Grundstücksnutzungsvertrages erklärt die Eigentümer:in bzw. die bevollmächtigte Person:

I. Die unterzeichnende Person ist Eigentümer:in des bezeichneten Grundstücks oder zur Abgabe der nachfolgenden Erklärungen wirksam bevollmächtigt; soweit nachfolgend von „Eigentümer:in“ die Rede ist, ist hierunter auch die bevollmächtigte Person zu verstehen.

II. Die Eigentümer:in gestattet dem Netzbetreiber, das Grundstück sowie die darauf befindlichen Gebäude zu betreten und dort alle zur Herstellung, Errichtung, Prüfung, Instandhaltung, Änderung und zum Betrieb des Glasfaser Hausanschlusses erforderlichen Arbeiten vorzunehmen sowie die hierfür notwendigen Anlagen und Leitungen anzubringen und zu betreiben; einschließlich der hierfür erforderlichen Anbindung an das öffentliche Telekommunikationsnetz. Soweit technisch möglich und zulässig, umfasst dies auch die Nutzung vorhandener Hausverkabelung.

III. Die Inanspruchnahme des Grundstücks und der Gebäude hat sich auf das notwendige und zumutbare Maß zu beschränken. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, das Grundstück und die Gebäude nach Durchführung der Arbeiten ordnungsgemäß wiederherzustellen, soweit durch die Arbeiten Schäden verursacht worden sind.

IV. Aus der Gestattung und den vorstehenden Erklärungen folgt kein Anspruch der Eigentümer:in auf Herstellung eines Anschlusses, auf Anschlussverlegung oder auf sonstige Ausbauleistungen.

V. Stehen Anlagen oder Leitungen des Netzbetreibers einer geänderten Nutzung des Grundstücks entgegen und ist ihr Verbleib an der bisherigen Stelle der Eigentümer:in nicht mehr zumutbar, wird der Netzbetreiber diese im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten verlegen oder entfernen. Die hierfür erforderlichen Kosten trägt der Netzbetreiber. Dies gilt nicht für Anlagen, die ausschließlich der Versorgung des Grundstücks dienen, soweit nicht zugleich Änderungen am öffentlichen Telekommunikationsnetz erforderlich sind.

VI. Nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses entfernt der Netzbetreiber die von ihm angebrachten Anlagen und Leitungen binnen eines Jahres auf eigene Kosten, soweit dies der Eigentümer:in zumutbar ist. Auf Verlangen der Eigentümer:in erfolgt die Entfernung früher, soweit dem keine schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen.

VII. Die Eigentümer:in erklärt sich damit einverstanden, zum Zwecke der Terminvereinbarung für eine Grundstücksbegehung und Abstimmung der Baumaßnahmen per E-Mail sowie telefonisch kontaktiert zu werden. Der Nutzungsvertrag gilt auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden.

Der Vertrag wird mit Zugang der Beauftragung durch den Kunden ohne gesonderte Unterschriften wirksam.

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung des Grundstücksnutzungsvertrags genutzt.

5. Übersicht – Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

Klicken Sie auf „Bearbeiten“, um zu einem Abschnitt zurückzukehren. Erst nach dem Absenden wird Ihre Einwilligung eingereicht.

Abschluss